Übernahme von Denkmalpatenschaften und deren Pflege, um die Geschichte und den Charakter der Stadt zu erhalten.
Die Patenschaft übernehmen wir in dem Bewusstsein, dass es sich bei dieser Brunnenanlage nicht um irgendeine Skulptur im Düsseldorfer Straßenraum handelt. Die Pflege und der Schutz dieses Baudenkmals im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW – DSCHG kann nach unserer Meinung nicht alleinige Aufgabe der Denkmalbehörden sein. Vielmehr obliegt auch den Bürgerinnen und Bürgern eine besondere Fürsorgepflicht.
Dieser wollen wir uns hiermit stellen.
Mit der Übernahme der Denkmalpatenschaft haben wir uns verpflichtet, uns nachhaltig um den Erhalt und die Pflege der Brunnenanlage zu kümmern. Wir hoffen dabei auf die fachkundige Unterstützung der städtischen Denkmalbehörde und auf weitere Bürgerinnen und Bürger, die Patenschaften für die vielen erhaltenswerten Baudenkmale in unserer Heimatstadt übernehmen.